Förderprogramme des Bundes
Wer fördert?
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Investive Maßnahmen, regional begrenzte Modellvorhaben zur radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes
- Maßnahmen zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur
- Maßnahmen zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Bei kommunalen Eigenbetrieben ist die Kommune antragsberechtigt
- Ausgenommen sind Einrichtungen der Bundesländer sowie landeseigene Gesellschaften (gilt nicht für Hochschulen)
- Bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 %
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Eigenbeteiligung von mindestens 50 %
- Mindestzuwendung: 200.000 €
- Projektskizzen können im Zeitraum 2019-2024 im Frühjahr (01.03.-30.04.) und Herbst (01.09.-31.10.) eingereicht werden
- Förderfähig sind nur Vorhaben, die unterschiedliche Maßnahmen zu einem Maßnahmenbündel kombinieren – Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig
Wer fördert?
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Anschaffung von Lastenpedelecs und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
- Voraussetzungen: serienmäßig hergestellt und fabrikneu, Nutzlast mind. 120 kg und Transportmöglichkeiten, die ehr Volumen aufnehmen können als herkömmliche Fahrräder
- Private Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
- rechtsfähige Vereine und Verbände
- Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen
- Nicht förderfähig sind Lastenpedelecs und E-Lastenanhänger, die für den Personentransport konzipiert sind oder für private Einsatzzwecke angeschafft werden sollen
- 25 % der Anschaffungskosten, max. 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger
Wer fördert?
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (z. B. Errichtung von Radverkehrsanlagen, Bau von Radwegen, frei zugängliche Radabstellanlagen, Signalisierung und Beleuchtungsanlagen für den Radverkehr)
- Mobilitätsstationen zur Verknüpfung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
- Intelligente Verkehrssteuerung
- Gemeinde, Städte, Landkreise
- Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen
- Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen
- im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Förderquote ist abhängig vom Fördertatbestand
- z. B. Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur: 50-65 %
- Der Eigenanteil beträgt mind. 15 %; bei finanzschwachen Kommunen mind. 10 %
- Auch Fahrradabstellanlagen in Bahnhofsnähe (Bike+Ride-Offensive) sind förderfähig.
- Die Kommunalrichtlinie fördert auch Klimaschutzkonzepte und weitere Maßnahmen im Bereich Klimaschutz sowie nachhaltiger Energie- und Ressourcennutzung
- Programmlaufzeit und Einreichungsfristen vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
Wer fördert?
Dokumente und Formulare
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
- Programmlaufzeit bis 2028
- Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen (inkl. Markierungslösungen und Radwegebrücken)
- Umgestaltung von Knotenpunkten
- Fahrradabstellanlagen, sofern nicht an Bildungseinrichtungen
- Optimierung des Verkehrsflusses
- Gemeinden, Städte und Landkreise
- bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und Landkreisen bis zu 90 %
- bis zu 100 % für Projekte in besonderem Landesinteresse
- Anträge im Saarland werden über das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz abgewickelt. Eine Antragstellung beim Bund (BMVI, BAG) ist nicht möglich.
- Antragsverfahren: 1. Antragstellung beim MUKMAV Saarland; 2. Meldung der förderfähigen Projekte durch das MUKMAV an den Bund jeweils am 01. eines Monats; 3. Nach Ablauf einer 4 wöchigen Widerspruchsfrist gelten die angemeldeten Maßnahmen aus Sicht des Bundes als förderfähig; 4. Erstellung eines Zuwendungsbescheids durch das MUKMAV
Dokumente und Formulare
Förderprogramme des Saarlandes
Wer fördert?
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
- Pedelecs
- Serienmäßig hergestellte Cargobikes (Lastenfahrrad und Lastenpedelecs)
- Reparatur- und Servicestationen für den Radverkehr
- Fahrradabstellanlagen mit mindestens 6 Stellplätzen
- Auf- und Nachrüstung bestehender Fahrradabstellanlagen
- Einrichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen
- Innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen
- Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der eigenen Verwaltung) zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger; kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen; gemeinnützige Unternehmen
- Gemeinden, Städte, Landkreise
- Eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine
- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz bzw. mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland
- WICHTIG: DIE ANTRAGSFRIST ENDETE AM 30.09.202. NEUE ANTRÄGE KÖNNEN DERZEIT NICHT GESTELLT WERDEN. EINE VERLÄNGERUNG DER RICHTLINIE WIRD GEPRÜFT.
- Die Antragsberechtigung ist abhängig vom Fördergegenstand.
- Privatpersonen und Unternehmen sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrräder und Lastenpedelecs förderberechtigt.
- Vereine sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrrad, Lastenpedelecs und innovative Projekte förderberechtigt.
- Pedelecs bis zu 25 %, bis zu einer max. Fördersumme von 500 €
- Lastenfahrräder und Lastenpedelecs bis zu 25 %, bis zu einer max. Fördersumme von 500 € bzw. 1.000 €
- Service- und Reparatur-Stationen bis zu 75 %, bis zu einer max. Fördersumme von 8.000 €
- Fahrradabstellanlagen (mind. 6 Stellplätze) bis zu 80%, bis zu einer max. Fördersumme von 40.000 € pro Anlage
- Auf- und Nachrüstung bestehender Fahrradabstellanlagen bis zu 80%, bis zu einer max. Fördersumme von 30.000 € pro Anlage
- Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen bis zu 40 %, bis zu einer max. Fördersumme von 15.000 € pro Anlage
- Innovative Projekte bis zu 80%, bis zu einer max. Fördersumme von 50.000 €
- Radverkehrskonzepte bis zu 80 %, bis zu einer max. Fördersumme von 50.000 €
Wer fördert?
Dokumente und Formulare
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
- Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen (inkl. Markierungslösungen und Radwegebrücken)
- Umgestaltung von Knotenpunkten
- Fahrradabstellanlagen, sofern nicht an Bildungseinrichtungen
- Optimierung des Verkehrsflusses
- Gemeinden, Städte und Landkreise
- bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und Landkreisen bis zu 90 %
- bis zu 100 % für Projekte in besonderem Landesinteresse
- Aufstockung auf 100 % aus Landesmitteln für Förderanträge, die im Zeitraum 18.08. bis 15.10.23 im MUKMAV eingegangen sind.
- Anträge können wieder ab Januar 2024 gestellt werden.
- Anträge im Saarland werden über das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz abgewickelt. Eine Antragstellung beim Bund (BMDV, BAG) ist nicht möglich.
- Antragsverfahren: 1. Antragstellung beim MUKMAV Saarland; 2. Meldung der förderfähigen Projekte durch das MUKMAV an den Bund jeweils am 01. eines Monats; 3. Nach Ablauf einer 4 wöchigen Widerspruchsfrist gelten die angemeldeten Maßnahmen aus Sicht des Bundes als förderfähig; 4. Erstellung eines Zuwendungsbescheids durch das MUKMAV
- Die Antragsformulare sind unter „Dokumente und Formulare“ zu finden.
- Das Sonderprogramm Stadt und Land wurde bis Ende 2028 verlängert.
- Während der Bauphase und insbesondere nach Abschluss der Fördermaßnahme ist auf die Förderung durch Bund und Land hinzuweisen.
- Maßnahmen mit Beantragung der Aufstockung auf 100 % aus Landesmitteln müssen spätestens zum 28.02.24 abgeschlossen sein.
Dokumente und Formulare
Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Oberste Straßenbaubehörde
Florian Gebel
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
E-Mail: fahrrad@umwelt.saarland.de
Telefon: (0681) 501-1426