Dienstrad-Leasing nun für Landesbedienstete des Saarlandes möglich
Radfahren leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz, sondern ist im betrieblichen Umfeld Teil eines zukunftsweisenden Mobilitäts- und Gesundheitsmanagements. Dienstrad-Leasing ist dazu ein wichtiges Instrument. Um für Beschäftigte den Umstieg auf das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel attraktiver zu gestalten, bekommen nun auch Bedienstete der saarländischen Landesverwaltung ab dem 2. Oktober 2023 die Möglichkeit, ein Dienstrad zu leasen, das auch privat genutzt werden kann.
Zunächst können die rund 16.000 Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter über ihren Dienstherrn Leasing-Fahrräder zu attraktiven Konditionen beziehen. Grundlage hierfür bildet eine Anpassung des saarländischen Beamtenbesoldungsgesetzes sowie des Beamtenversorgungsgesetzes.
„Die Einführung des Dienstrad-Leasings ist ein wichtiger weiterer Schritt für eine nachhaltige Mobilität im Saarland“, betont Mobilitätsministerin Petra Berg. „Die Landesregierung strebt zusätzlich zu den Beamtinnen und Beamten eine analoge Regelung für die Tarifbeschäftigten des Landes an. Die Tarifpartner ver.di und dbb haben sich zu Gesprächen mit der Landesregierung bereiterklärt.“
Zur ausführlichen Medieninformation vom 02.10.2023: