Die neue „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität – Teilförderung Radverkehr“ (NMOB-Rad) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist in Kraft.
Nachfolgend hierzu die Medieninfo (45/21) vom 10. März 2021:
Den Radverkehr im Saarland noch stärker fördern: Das ist das Ziel der „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität – Teilförderung Radverkehr“ (NMOB-Rad). Damit knüpft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr an die „Richtlinie zur Förderung der Elektro-Fahrrad-Mobilität“ an. In der neuen Richtlinie wird mit der verstärkten Förderung des Alltagsradverkehrs ein neuer Schwerpunkt gesetzt. Damit die Förderrichtlinie auch möglichst viele Menschen im Saarland erreicht, können im Rahmen der neuen Richtlinie nun auch Vereine, Privatpersonen und Unternehmen einen Antrag stellen.
„Wir wollen den Anteil des Alltagsradverkehrs im Saarland erhöhen. Dafür müssen wir das Fahrrad in das Bewusstsein der Saarländerinnen und Saarländer rücken. Denn klar ist: Mehr Radverkehr im Alltag bedeutet einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, und bringt auch die Verkehrswende im Saarland entscheidend voran. Und je weniger Autos auf unseren Straßen unterwegs sind, desto kleiner die Abgas- und Lärmbelästigung. Damit steigt auch die Lebensqualität in unseren saarländischen Dörfern und Städten“, erklärt Verkehrsministerin Anke Rehlinger.
Mit der neuen Förderrichtlinie stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr jährlich bis zu einer Million Euro zur Verfügung. Neben der neuen Zielgruppe können sich nach wie vor weiterhin Landkreise, Kommunen und Bildungsträger bewerben.
Förderfähige Maßnahmen:
• Anschaffung von Pedelecs;
• Lastenfahrräder und Lastenpedelecs;
• Reparatur- und Servicestationen für Radverkehr;
• Fahrradabstellanlagen (v.a. an Bildungs- und Freizeiteinrichtungen);
• Die Errichtung oder Nachrüstung von Ladeeinrichtungen für Pedelecs;
• Radverkehrskonzepte
Je nach Förderung beträgt die Fördersumme zwischen 1.000 Euro und 50.000 Euro bei einer Förderquote zwischen 50 und 80 Prozent.
Zusätzlich können Vereine neben den genannten Fördermaßnahmen auch für innovative Projekte mit Modellcharakter eine Förderung beantragen.
Anke Rehlinger erläutert: „Ein Schwerpunkt unserer neuen Förderrichtlinie ist das Thema Lastenfahrräder. Wir wollen das Fahrrad als Verkehrsmittel zum Transport von Gütern im Saarland etablieren – durch unsere Förderung setzen wir auch einen Anreiz für Privatpersonen und Unternehmen, auch dafür in Zukunft öfter mal auf die umweltfreundliche Alternative umzusteigen. Die schlägt im Übrigen gerade im dichten Stadtverkehr dem Auto des Öfteren mal ein Schnippchen.“
Die Antragstellung ist ab Donnerstag, 11.03.21 möglich.
Weitere Informationen zur Richtlinie und der Antragstellung finden Sie hier auf unserer Website sowie unter https://www.saarland.de/mwaev/DE/portale/verkehr/mobilitaetsfoerderung/nmob/nmob_rad.html.